Aufgaben
Künstliche Befruchtung
Aufgrund der berufsrechtlichen Vorschriften der Ärzte ist auch in Fällen, in denen die Paare zur Verwirklichung ihres Kinderwunsches eine Behandlung mittels einer künstlichen Befruchtung wünschen, häufig eine notarielle Vereinbarung vorzulegen (vgl. Infoblatt). Der Notar wird mit den Beteiligten die rechtlichen Auswirkungen der Behandlung erörtern und eine angemessene Regelung beurkunden.