Aufgaben

Scheidungsfolgevereinbarungen

Aber auch im Falle einer Scheidung eines Paares können sich die Beteiligten im Rahmen einer einvernehmlichen Regelung an den Notar wenden, um – auch unter Einbeziehung ihrer rechtsanwaltlichen Berater – eine einvernehmliche Scheidungsfolgevereinbarung zu treffen. Insbesondere die Auseinandersetzung über gemeinsamen Grundbesitz, aber auch sonstige Fragen des Zugewinnausgleichs, Versorgungsausgleichs, nachehelichen Unterhalts und Sorgerechts können in solchen Vereinbarungen verbindlich festgelegt werden.