Aufgaben
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Häufig treten die Rechtsuchenden an den Notar mit dem Anliegen heran, Vorsorge für den Fall zu treffen, dass sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. Der Notar als unabhängiger und überparteilicher Berater wird mit den Beteiligten erörtern, welche Gestaltungsmöglichkeiten das Recht für diese Fälle vorsieht. Insbesondere eine notarielle Generalvollmacht als sog. Vorsorgevollmacht kann eine gute und sinnvolle Regelung in diesem Bereich darstellen.
Aber auch hinsichtlich der Frage eines selbstbestimmten Sterbens und den damit im Rahmen einer sog. Patientenverfügung zu treffenden Regelungen, kann der Notar beratend zur Seite stehen und entsprechende Erklärungen entwerfen.