Aufgaben
GmbH & UG
Die beliebteste Rechtsform der sog. Kapitalgesellschaften ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Dadurch, dass die Gesellschafter der GmbH das Stammkapital zur Verfügung stellen, werden sie selbst von einer persönlichen Haftung freigestellt. Die Gesellschaft kann dann mit dem Stammkapital arbeiten und als eigene Rechtspersönlichkeit tätig werden. Sowohl bei Existenzgründungen als auch bei der Umwandlung bestehender Unternehmen in die Rechtsform der GmbH können sich die Beteiligten an den Notar wenden. Neben der Gestaltung eines ausgewogenen Gesellschaftsvertrages kann er den Beteiligten wichtige Hinweise über die notwendigen Schritte zur Gründung einer GmbH geben (vgl. Infoblatt).
Seit Ende 2008 können Gesellschafter eine Beschränkung ihrer
Haftung auch ohne den Einsatz eines Mindeststammkapitals durch die Gründung einer sog. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) erreichen. Auch über die Frage, ob dies die richtige Rechtsform für die Unternehmensgründer ist, berät der Notar gerne (vgl. Infoblatt).
Auch bei einer späteren Änderung bei der GmbH ist der Notar immer der richtige Ansprechpartner. Soll der Sitz einer Gesellschaft verlegt, das Kapital erhöht oder in sonstiger Weise der Gesellschaftsvertrag geändert werden, so berät der Notar die Beteiligten über die notwendigen Massnahmen und beurkundet die entsprechenden Änderungen.
Beim Wechsel der Gesellschafter und der Übertragung der Geschäftsanteile einer GmbH entwirft der Notar die notwendigen Kauf- und Übertragungsverträge und findet gemeinsam mit den Beteiligten eine sachgerechte Vereinbarung.
Im Falle der Beendigung der Gesellschaft (sog. Liquidation) kann der Notar auf Wunsch der Beteiligten die notwendigen Beschlüsse und Handelsregisteranmeldungen vorbereiten (vgl. Infoblatt).