Aufgaben
Immobiliengeschäfte
Ein besonderer Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit liegt in der Gestaltung von Verträgen auf dem Gebiet des Immobilienrechts. Möchte jemand ein Haus nebst Grundstück kaufen oder verkaufen, so wird er beim Notar schnelle und unkomplizierte Hilfe zur Abwicklung aller rechtlich notwendigen Schritte finden (vgl. Infoblatt). Sobald der Notar mit den Beteiligten die wichtigsten Eckdaten geklärt hat, wird er das Grundbuch einsehen und entsprechend dem Willen der Beteiligten einen Kaufvertragsentwurf fertigen.
Gleiches gilt selbstverständlich auch bei der Veräußerung von Eigentumswohnungen oder sonstigen Teileigentumseinheiten (vgl. Infoblatt). Sind die Beteiligten mit dem vorgeschlagenen Entwurf einverstanden, so wird der Vertrag, unter gleichzeitiger Anwesenheit von Käufer und Verkäufer, durch den Notar verlesen, nochmals mit den Beteiligten erörtert und sodann von allen Beteiligten unterschrieben.
Danach tritt der Notar in die Vertragsabwicklung ein. Dabei hat er einerseits dafür Sorge zu tragen, dass der Verkäufer erst sein Eigentum verliert, wenn er den Kaufpreis erhalten hat und andererseits der Käufer den Kaufpreis erst zahlt, wenn sichergestellt ist, dass er lastenfreies Eigentum an dem Kaufobjekt erhält. Die hierzu notwendige Korrespondenz mit den Behörden und Kreditinstituten übernimmt der Notar und teilt den Vertragsbeteiligten verbindlich mit, wie sie verfahren müssen.